Geschichten aus dem Verein




Pünktlichkeit

Wer zum Donnerwetter hat bloß die Uhr erfunden? Und warum eigentlich? Hätten wir keine Uhren – dann hätten wir ein Problem weniger auf dieser Welt: die Unpünktlichkeit.

Die Uhren können wir nicht mehr abschaffen, aber vielleicht gelingt uns ja noch etwas bei dem durch sie verursachten Übel. „Nur nicht die Hoffnung aufgeben“ sagen sich die Pünktlichen immer wieder.

Und so dachten auch schon unsere Sängervorfahren zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Das Prinzip Hoffnung allein genügte jedoch nicht, alle Sänger immer zu den jeweils vereinbarten Zeiten erscheinen zu lassen.

Vielleicht konnte man ja mit Strafen etwas bewirken? Wurde ausprobiert mit Strafgeldern für Unpünktlichkeit oder – was noch schlimmer war – unentschuldigtes Fehlen bei der Singstunde, bei Versammlungen oder bei Auftritten. Half nicht wirklich.

Vielleicht sollte man drohen? Wurde auch ausprobiert. So drohte im Mai 1907 der Vorstand Blessing mit Rücktritt, sollten die Mitglieder nicht pünktlicher erscheinen. Half auch nicht wirklich.

Vielleicht sollte man das ganze eher positiv angehen? Nicht Strafe, sondern Belohnung! Wurde auch ausprobiert – von Beginn der 70er Jahre an gab es Römergläser als Belohnung für regelmäßigen und pünktlichen Singstundenbesuch, später gab es andere Belohnungen, wie z. B. Schreibsets, Tassen oder Regenschirme, Restaurantgutscheine. Hatte auf die Pünktlichkeit aber auch keinen nachhaltigen Einfluss.

Tja, was lernen wir daraus? Bleiben wir beim Prinzip Hoffnung. Wir sind doch Optimisten – kommt Zeit, kommt Pünktlichkeit!

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Disziplin

Ja, ja, das kennt wohl jeder Chor. Egal ob jung oder alt, finden sich ein paar Menschen zum gemeinsamen Singen zusammen, werden Regeln für das Miteinander aufgestellt, mal mehr, mal weniger ausdrücklich formuliert. Theoretisch sollte dann alles reibungslos, quasi wie geschmiert laufen. Tut es aber nicht, denn egal ob bei Jung oder Alt, das Einhalten solcher Regeln erfordert viel Disziplin – und die hat man nun einmal nicht immer. Dieses Problem war zu allen Zeiten gegeben und mit unterschiedlichen Mitteln hat man im Liederkranz immer wieder versucht, eine gewisse Disziplin zu erreichen.

Die Vereinsdisziplin der frühen Liederkranzjahre ist uns heute sehr fremd und so lesen wir mit Schmunzeln das Protokoll über die Ausschusssitzung vom 27. Dezember 1883: „Vorstand Hörnle hatte die Mitglieder Haffner und Hohl wegen unordentlichen Betragens bei einer Abendveranstaltung um 1 Mark bestraft. Derselbe wird wegen Übertretung seiner Amtsgewalt von einem provis. Ausschuß um 50 Pfg. bestraft. Die Strafe der Mitglieder Haffner und Hohl soll Geltung haben. Ebenso wird bestraft Mitglied A. Zundel wegen nicht genügend entschuldigten Ausbleibens von der Abendunterhaltung.“

Auch noch 50 Jahre später wurde das Fehlen in der Singstunde, bei Auftritten und besonders bei Grabgesängen empfindlich bestraft, wenn man sich nicht aus dringendem Grunde für das Fernbleiben entschuldigen konnte. Strafgelder waren da noch die „kleinen“ Strafen. Wer dreimal unentschuldigt fehlte, konnte laut Statuten vom aktiven Singen, manchmal sogar ganz aus dem Verein ausgeschlossen werden.

So drastisch sind wir heute nicht mehr. Wir möchten schließlich keine Sänger und Sängerinnen verlieren. Also, versuchen wir es mit guten Worten und wenn das nicht hilft, drücken wir halt ein Auge zu. Funktioniert eigentlich auch ganz gut, nicht wahr?

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Nur nicht nachtragend sein

Schließlich macht (fast) jeder einmal eine schlechte Zeit durch, nicht wahr?

Die früher übliche strenge Vereinsdisziplin bekam Gottlob Zundel 1907 sehr deutlich zu spüren. So steht im Protokoll des 25. Mai 1907 folgender Eintrag: „Auf Anfragen mehrerer Mitglieder, wie es stehe mit der Zahlung der Monatsbeiträge des Mitglieds Gottlob Zundel, berichtete Kassier Stähle, daß derselbe seinen Zahlungen seit Oktober vorigen Jahres (also 7 Monate) nicht mehr nachgekommen sei. Außerdem hat sich derselbe noch andere Vergehen zu schulden kommen lassen, da er in letzter Zeit weder Singstunde noch Versammlung besuchte. Der Betreffende wurde nun wegen Übertretung des § 10 Abs. 1 und 4 unserer Vereinsstatuten vom Verein sofort ausgeschlossen“.

Doch auch für Gottlob Zundel wurden die Zeiten wieder besser, zum Glück, für ihn und den Verein. Schließlich wurde ein sehr aktives Vereinsmitglied, war von 1927 bis 1934 Vorstand und wurde später sogar zum Ehrenvorstand ernannt. Ohne es zu ahnen legte er zudem den Grundstein für eine besondere Familientradition, die einmalig im Liederkranz ist: erst bekleidete er das Amt des Vorstandes, später sein Sohn Kurt, und seit 20 Jahren sein Enkelsohn Dieter.

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Wer darf denn bei uns mitsingen?

Was für eine Frage? Jeder, natürlich! Das sagen wir heute, doch nicht immer war es so. In den frühen Jahren des Liederkranzes wurde häufig über die Aufnahme und den Bestand der Mitgliedschaft auf der Generalversammlung abgestimmt.

So wollten z. B. 1923 vier junge Männer in den Verein aufgenommen werden. Doch sie waren noch zu jung. Laut Statuten wurden nur „“Leute über 20 Jahren“ aufgenommen. Also wurde eingehend über ihr Ansinnen beraten: „Kassier Stähle führt nun an, dass sich die Leute, wenn sie in den Verein aufgenommen werden, verpflichten sollten, stets die Singstunden zu besuchen. Mitglied Blessing unterstützt den Antrag von Stähle und führt noch weiter an, dass Sänger, welche 3 mal fehlen, zu passiven übergehen sollten.“ Doch die vier hatten Glück: per Akklamation wurden sie in den Verein aufgenommen. Nach dem Entrichten der damals üblichen Eintrittsgebühr durften sie trotz ihres jungen Alters mitsingen.

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Großzügigkeit

„Da unser Vereinsdiener so schlecht besoldet wurde, wurde eine Tellersammlung beantragt, an welcher Mark 1.133,- eingingen. Ferner bekam er noch vom Verein ein Geschenk von Mark 1.000,- “

Nanu – hatte der Verein etwa zuviel Geld in der Kasse? Nein – ganz und gar nicht. Dieser Beschluss wurde 1923 gefasst, mitten in der Inflationszeit.

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Einmal Vorstand – immer Vorstand?

Naja, ganz so ist es nicht. Aber hat man erst einmal seinen ehrenvollen Posten und dazu eine Menge Arbeit und Verantwortung, dann wird man diesen nicht so einfach wieder los.

Das musste Vorstand Gottlob Wandel auch erfahren, als er am 13. Juni 1923 auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein Amt abgeben wollte. Im Protokoll heißt es dazu kurz und bündig. „Wahl eines Vorstandes. Dieser Antrag wurde sofort gestrichen, da unser Vorstand kein Recht dazu hatte in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sein Amt niederzulegen“. Erst ein gutes halbes Jahr später durfte sein Amt weitergeben und wurde „für seine seitherige Mühe und Arbeit“ zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

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Wein und Gesang

Sänger sind berühmt für ihre Kehlen. Mit denen sie wunderbaren Gesang erzeugen können. Die aber auch besonderer Pflege bedürfen, besonders gerne der Pflege durch „geistige“ Getränke. Doch zuviel der Pflege kann auch schon einmal fatale Folgen haben.
Mit Augenzwinkern wird dazu im Jahresüberblick des Vereinsjahres 1948 berichtet:

„ Der wegen seiner vorzüglichen, gesanglichen Leistungen einstmals weit über den näheren Umkreis hinaus bekannte Gesangverein Wiernsheim, erhielt auch in diesem Jahre bereits von allen Nachbargemeinden wieder Einladungen zu deren Sängerfesten und die Krabben bewiesen dabei in Mönsheim, in Iptingen und sogar auch in Wurmberg (es wird auf letzteres noch zurückgekommen), daß der Verein seiner alten Tradition gemäß sich mit Erfolg bemüht, wieder die alte Höhe zu erreichen.

Am Vorabend des Wurmberger Sängerfestes (die Einladung war erst einige Tage vorher ergangen) brachte der Verein seinem jetzt in Tiefenbronn ansässigen ehemaligen treuen Sangesbruder Willy Hartman ein Ständchen. Das daran anschließende Beisammensein mit den Tiefenbronner Sangesbrüdern wurde sehr gemütlich (zu gemütlich) und am nächsten Tage waren vom ganzen Verein nur 10 derangierte Sängerkehlen im Stande sich in Wurmberg hören zu lassen, ein Beweis: daß Wein und Gesang nicht in allen Fällen unbedingt zusammenpassen.“

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Essen und Gesang

Ein guter Tropfen vorweg und ein gutes Essen hinterher – das scheint der optimale Weg zu sein. Immer wieder wurde dies so erprobt und 1958 auch ausdrücklich im Protokollbuch dokumentiert:
„Wie bei der Generalversammlung beschlossen, wurde dieses Jahr nur eine Jubiläumsfeier eines Vereines besucht. Die Entscheidung fiel auf die Feier des Liederkranzes Kleinglattbach am 15. Juni 1958. Die zum Wertungssingen erlernten Chöre waren: a) In der Marienkirche, b) Maienglück.

Nach langem Übungssingen war es endlich soweit, daß die beiden Chöre vortragsreif gesungen werden konnten. So konnte man am Sonntagmorgen mit gutem Gewissen die Fahrt antreten. Pünktlich wurde der Bus um 9 Uhr vor dem Gasthaus Adler bestiegen. Angekommen in Kleinglattbach wurde als erstes die uns zugeteilte Gaststätte besichtigt und mit Befriedigung angenommen. Nach Besichtigung und Genuß des ersten Tropfens gings zur Schule zum Ansingen. Anschließend gings zur Festhalle zum Freundschaftssingen von 11.00 bis 12.00 Uhr. Nach einigen Vorträgen konnten wir unsere beiden Chöre vortragen, welche mit starkem Beifall gedankt wurden. Nach Beendigung gings zurück zum Mittagessen, dem von allen Seiten gut und ehrlich zugesprochen wurde, denn was hier geboten wurde, war alles 1. Klasse. Nach einigen gemütlichen Stunden, die abwechslungsweise in der Gaststätte und im Festzelt verbracht wurden, wurde die Heimfahrt mit frohen und zufriedenen Gesichtern angetreten und gut überstanden.“

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Leerer Magen musiziert nicht gern

Und das ging bzw. geht nicht nur den “Literkränzlern“, äh Liederkränzlern so, sondern auch Instrumentalmusikern. Aber keine Sorge, bei Festen des Liederkranzes Wiernsheim war und ist man immer bestens versorgt.

Dennoch, bei sehr großen Festen war es dann doch eher üblich, im Vorfeld durch einen Vertrag an die erwünschte gute Verköstigung und Unterbringung „zu erinnern“. So gab es 1957 folgende vertragliche Regelung mit dem Musikverein Illingen, der beim Jubiläumsfest zum 100jährigen Bestehen des Vereins an drei Tagen den musikalischen Teil übernahm:

„... Außerdem übernimmt der „Liederkranz“ die Kosten für die Anfahrt am 29.6.57 und die Heimfahrt am 2.7.57, sowie die Unterbringung und Verpflegung für 20 Musiker. Jeder mitwirkende Musiker erhält außer dem Mittag- und Abendessen im Quartier etwa alle 2 Stunden 1 Bier und alle 3 Stunden ein Vesper im Festzelt.“

Kein Wunder, dass die Musiker bis tief in die Nacht hinein die zahlreichen Gäste in Schwung hielten und bis zum Morgengrauen das Tanzbein schwingen ließen.

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Terminschwierigkeiten

„Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt“ – das hat schon so mancher erfahren, der von langer Hand etwas planen wollte. Eine Jubiläumsveranstaltung zum Beispiel.

So sollte die Jubiläumsveranstaltung zum 100 jährigen Jubiläum des Vereins ursprünglich um den 14. Juli herum stattfinden. Wegen einer anderen Veranstaltung musste jedoch alles auf den 30. Juni vorverlegt werden.

Nun, es hat zwar 50 Jahre gedauert, aber jetzt haben wir unsere Jubiläumsveranstaltung am 14. Juli. Was aber nur dadurch kam, dass wir von unserem ursprünglich geplanten Termin 30. Juni wegen einer anderen Veranstaltung auf diesen Tag wechseln mussten. So hat es dann letztendlich doch noch mit beiden Wunschterminen geklappt.

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